Folgende Klassen können hier erworben werden:
| Klasse | Alter | Bedeutung |
| B | 17 | Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis max. 3,5tzulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit max. 750kg mit einer zulässigen Gesamtmasse gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs (Pkw+Anhänger = max. 3,5t); beinhaltet Klassen L+M |
| BE (Vorbesitz) | 17 | Pkw mit Anhänger, Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse |
| A (eingeschränkt) | 18 | Krafträder mit u. ohne Beiwagen, zunächst beschränkt auf max. 25kW (34PS) und der Wert der "Leistung durch Gewicht" darf höchstens 0,16 betragen (min. 6,25kg/kW), nach 2 Jahren Aufhebung der Beschränkung; beinhaltet Klassen A1+M |
| A (uneingeschränkt) | 25 | Krafträder mit u. ohne Beiwagen ohne Einschränkung; beinhaltet Klassen A1+M |
| A1 | 16 | Leichtkrafträder bis max. 125cm³ und max. 11kW; Fahrer unter 18 auf 80km/h gedrosselt; beinhaltet Klasse M |
| M | 16 | Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) mit max. 45km/h |
| Mofa | 15 | Mofas bis max. 25km/h |
Zur Anmeldung ist es besser, einige Unterlagen schon gleich mitzubringen, da diese auf dem Amt erst bearbeitet werden müssen!
Unterlagen: Sehtest (erhältlich beim Optiker/Augenarzt), Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bescheinigung (z.B. beim Roten Kreuz oder Malteser), wenn vorhanden einen Personalausweis (o.ä.) und ein Passfoto.